Sanftes Sonnenlicht hinter Pflanzen in ruhiger Farbgebung

Preise

Kosten:

 
Private Krankenversicherungen, Beihilfen und private Zusatzversicherungen können im Einzelfall Kosten für naturheilkundliche Leistungen im Rahmen der Heilpraktiker-Tätigkeit erstatten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Eine Kostenübernahme ist abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Leistungen von Heilpraktiker:innen in der Regel nicht oder nur anteilig.

 

Eine Behandlungsstunde (60 Minuten) in meiner Praxis kostet 90,- Euro.

 

Terminabsage:

Termine, die kurzfristig innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin abgesagt werden, werden zu 50 % und nicht abgesagte Termine werden voll in Rechnung gestellt.

Sonnenuntergang mit Gräsern im warmen Gegenlicht