Preise
Kosten:
Private Krankenversicherungen, Beihilfen und private Zusatzversicherungen können im Einzelfall Kosten für naturheilkundliche Leistungen im Rahmen der Heilpraktiker-Tätigkeit erstatten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Eine Kostenübernahme ist abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Leistungen von Heilpraktiker:innen in der Regel nicht oder nur anteilig.
Eine Behandlungsstunde (60 Minuten) in meiner Praxis kostet 90,- Euro.
Terminabsage:
Termine, die kurzfristig innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin abgesagt werden, werden zu 50 % und nicht abgesagte Termine werden voll in Rechnung gestellt.